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Unsere Prüftätigkeit erstreckt sich auf folgende Systeme:
Medizinische und zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen A 1 Aufnahmegeräte A 1.1 Aufnahmegeräte A 1.2 Mammographiegeräte A 2 Durchleuchtungsgeräte A 2.1 Durchleuchtungsgeräte A 2.2 C-Bogengeräte A 3 Computertomographiegeräte A 4 Zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen A 4.1 Dentalaufnahmegeräte mit Tubus A 4.2 Spezial-Dentalaufnahmegeräte /OPG + FRG + DVT
Nichtmedizinische Röntgeneinrichtungen und Störstrahler B 1 Feinstruktur- und Grobstrukturuntersuchungsgeräte B 2 Hoch-, Vollschutz- und Basisschutzgeräte und Schulröntgeneinrichtungen B 3 Störstrahler
Tiermedizinische Röntgeneinrichtungen C 1 Ortsfeste und mobile Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte C 2 Computertomographiegeräte
Medizinisch genutzte Systeme (Anwendung am Menschen) D 1 Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, die keine Errichtungsgenehmigung benötigen D 2 Bestrahlungsvorrichtungen für Brachytherapie
Nichtmedizinisch genutzte Systeme E 1 Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, die einer Errichtungsgenehmigung bedürfen E 2 Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung E 2a Laseranlagen mit Bestrahlungsstärken bis 10^16 W/cm^2 E 3 Bestrahlungsvorrichtungen mit radioaktiven Quellen F Umschlossene radioaktive Stoffe (Dichtheitsprüfungen)