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Wenn Sie sich zum Ersterwerb der Fachkunde für Fachkunde-Gruppe S 10 / Modul SI für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person nach der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe anmelden wollen, gelten dafür zusätzliche Regelungen.
Die Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe – SisoraSt) ist als Revision 2.0 mit dem Rundschreiben des BMUV vom 07.09.2022 – S II 3-1516/003 – 2022.0006 VS-NfD – für den nicht als Verschlusssache einzustufenden Teil veröffentlicht worden. Daraus ergeben sich für Sie folgende Festlegungen:
– Während des Kurses erlangen Sie Informationen, die in den Geheimhaltungsgrad „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und vertraulich zu behandeln sind. Für diese Kenntnisse und für den Umgang mit den ausgehändigten Kursunterlagen ist das Merkblatt VS-NfD zu beachten.
– Aus Gründen des Geheimschutzes erhalten Sie nur Zugang zum Kurs, wenn uns vorab eine von Ihnen unterzeichnete Erklärung zur Geheimhaltung des Kursinhalts vorliegt.
– Jeder Teilnehmer wird gebeten seinen Personalausweis mitzubringen und vor Kursbeginn zur Personenidentifikation vorzulegen. Ihre Kursteilnahme wird der Aufsichtsbehörde mitgeteilt.
– Das Kursprogramm, die Teilnehmerliste und die Kursunterlagen werden dem Teilnehmer erst zu Beginn der Veranstaltung vor Ort persönlich gegen Unterzeichnung ausgehändigt.
Welche technischen Voraussetzungen benötigen Sie?
An den Teilnehmer eines Präsenz-Kurses werden keine technischen Voraussetzungen gestellt. Sie erhalten alle erforderlichen Kursunterlagen als Papierausgabe in einem Ordner mit einem Schreibgerät zu Kursbeginn bei der Einschreibung.
Wie läuft der Strahlenschutzkurs ab?
Der Kursbeginn ist täglich um 8:30 Uhr.
Für den Zeitablauf des Strahlenschutzkurses orientieren Sie sich am ausgegebenen Kursprogramm. Es sind Kaffeepausen und eine Mittagspause mit Verpflegung der Teilnehmer vorgesehen.
Welche Kosten trägt der Teilnehmer?
Der Betrag in der Kursrechnung beinhaltet die Kosten für die Kursveranstaltung, Kursunterlagen, Abschlussprüfung und Bescheinigung sowie die Verpflegung in den Kaffeepausen und der Mittagspause.
Der Veranstalter hat in der Regel mit dem Veranstaltungshotel ein verbilligtes Zimmerkontingent für Teilnehmer reservieren lassen. Dieses können Sie unter dem Stichwort „STRAHLENSCHUTZ SEWD Dr. Heusinger“ abrufen. Die Kosten für Übernachtung/Frühstück sind vom Teilnehmer direkt mit dem Veranstaltungshotel abzurechnen. Ein Anspruch auf verbilligte Übernachtungspreise besteht nicht. Soweit das Veranstaltungshotel keine kostenfreien Parkplätze zur Verfügung stellt, sind anfallende Parkplatzkosten vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Alle weiteren in Anspruch genommenen Angebote und Dienstleistungen des Veranstaltungshotels außerhalb des Kursablaufs sind vom Kursteilnehmer selbst zu tragen.
Wenn Sie nach der Anmeldung die Teilnahme am Kurs stornieren möchten, beachten Sie bitte die trotzdem fälligen Stornobeträge, deren zeitliche Abstufung im Detail in der Rechnung zum Kurs aufgeführt ist.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Anmeldung zu diesem Kurs beinhaltet das Einverständnis zu der Teilnahme an einem schriftlichen Abschlusskolloquium zum Nachweis über das erforderliche Gesetzeswissen, sowie den der Tätigkeit entsprechenden Fachkenntnissen und Fähigkeiten.
Die Prüfung wird am Ende der Kursvorträge in schriftlicher Form abgehalten.
Die Anzahl der zu beantwortenden Fragen orientiert sich dabei am Umfang der erforderlichen Kenntnisse nach der zutreffenden Fachkunderichtlinie. Die Prüfung dauert etwa 30 – 45 Minuten.
Die ausgestellte Bescheinigung bestätigt den regelmäßigen und erfolgreichen Kursbesuch des Teilnehmers. Bei einem nicht vollständig besuchten Kurs oder einer fehlenden Abschlussprüfung kann keine Bescheinigung ausgehändigt werden.
Wie erfahre ich, ob ich die Prüfung bestanden habe und wie erhalte ich die Bescheinigung?
Das von Ihnen bearbeitete Kolloquium wird in der Regel unmittelbar nach Abgabe ausgewertet. Sie werden anschließend davon in Kenntnis gesetzt, ob Sie die durch die Fachkunde-Richtlinie vorgegebene Mindest-Anzahl an richtigen Antworten erreicht haben.
Wir händigen Ihnen die Kurs-Bescheinigung vor Ort aus. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass unsere Rechnung zwischenzeitlich beglichen worden ist.
Feedback zum Kurs
Auf Wunsch der Aufsichtsbehörde sollen die Kursteilnehmer die Inhalte, die Präsentation, die Vortragenden und den Kursablauf bewerten. Dazu erhalten Sie am Ende der Veranstaltung einen einfachen Bewertungsbogen ohne Namensangabe. Sie können dann zu den einzelnen Positionen Schulnoten vergeben, die von uns anonym ausgewertet und der Aufsichtsbehörde weitergeleitet werden.